Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen erbitten wir schriftlich auf einem Anmeldeformular oder online über unsere Internetseite. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei Lehrgängen mit Prüfung werden die Zulassungsvoraussetzungen des Teilnehmers von der IHK Heilbronn-Franken geprüft. Bitte reichen Sie bei einer Anmeldung zu einem Lehrgang mit Prüfungsabschluss schnellstmöglich den „Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung” ein.

Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Die Höhe des Staffelpreises bei Lehrgängen wird 14 Tage nach Beginn der Veranstaltung aufgrund der Zahl der Anmeldungen festgelegt. Die Kosten der Lernmittel (Bücher) sind nicht in den Lehrgangskosten enthalten. Zur Zahlung der vollen Kosten ist auch der Teilnehmer verpflichtet, der nicht oder nur teilweise am Unterricht teilnimmt, dessen schriftliche Kündigung aber noch nicht eingegangen ist.

Kündigung
Es gilt das Datum des Eingangs der schriftlichen Kündigung beim IHK-Zentrum für Weiterbildung, wie folgt:
  • Rücktritt vom Seminar ist bis 5 Werktage vor Beginn kostenlos möglich. Bei einer späteren Abmeldung werden die vollen Seminarkosten berechnet.
  • Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor Beginn eines Lehrgangs mit IHK-Fortbildungsprüfung fallen noch keine Kosten an. Bei Abmeldung danach bis 14 Tage nach Lehrgangsstart wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR erhoben. Bei einer späteren Abmeldung werden die bis zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Kündigung gehaltenen Stunden abgerechnet.
  • Bei Abmeldungen vor Beginn eines 8 x 8 Kollegs oder eines IHK-Zertifikatslehrgangs fallen noch keine Kosten an. Bei einer späteren Abmeldung werden die bis zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Kündigung gehaltenen Stunden abgerechnet.
  • Rücktritt und Kündigung bei Förderung durch die Agentur für Arbeit:
    Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Förderung durch die Agentur für Arbeit bewilligt ist. Ein Rücktritt von der Maßnahme bzw. ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht bei Arbeitsaufnahme oder Wegfall des Fördergrundes. Der Rücktritt bzw. die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen.
Absage von Seminaren und Lehrgängen
Das IHK-Zentrum für Weiterbildung behält sich das Recht vor, bei nicht genügender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet, weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer grundsätzlich nicht.
 
Stand: 01.10.2009