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Impressum

Gepr. Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK

förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

Im Gesundheits- und Sozialwesen agierende Unternehmen stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte. Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger. Innerhalb dieser Weiterbildung spielen daher nicht nur Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund der Befähigung zum mittleren Management in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vertieft der Prüfungsteilnehmer auch betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge. Diese erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren Teilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen, etc.

Ihr Abschluss:

IHK-Prüfungszeugnis Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- u. Sozialwesen

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  • online

    noch Plätze frei
    Lehrgangs-Nr.:
    34016D
    Dauer:
    ca. 526 UStd.
    Online-Anteil:
    100 %
    Zeiten:
    dienstags und donnerstags, 17:30 bis 20:45 Uhr

     4.290,–

    Aufstiegs-BAföG

    Bei der Zulassungs- und Prüfungsgebühr handelt es sich um die Gebühr der IHK Heilbronn-Franken.

    Sofern Sie nicht im Gebiet der IHK Heilbronn-Franken wohnen oder arbeiten, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatkammer.

    zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 390,–
    zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–

    Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK

    Anmelden

förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

Inhalt:

Planen, Steuern und Organisieren betriebl. Prozesse

  • Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Betriebliche Ziele
  • Beurteilen betriebl. Zusammenhänge, entwickeln und umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten
  • Organisationsmanagement
  • Prozessmanagement

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

  • Qualitätsmanagement
  • Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
  • Risikomanagement, Zeit- und Selbstmanagement

Gestalten von Schnittstellen und Projekten

  • Schnittstellen, Kooperationsbeziehungen
  • Teamarbeit und Kommunikation
  • Projektmanagement

Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen

  • Jahresabschlussarbeiten, Finanzierungssysteme, Kosten- und Leistungsrechnung
  • Controlling, betriebliche Kennzahlen, Finanzierungs- und Investitionskonzepte

Führen und Entwickeln von Personal

  • Personalplanung, -beschaffung, -auswahl, -einsatz
  • Personalentwicklung
  • Planen und Durchführen der Ausbildung
  • Mitarbeitermotivation
  • Personalentwicklungspotenzial und Personalentwicklungsziele
  • Konfliktmanagement

Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

  • Durchführen von Marktanalysen
  • Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten
  • Einführen und Umsetzen von Marketingmaßnahmen
  • Sozialmarketing, Gesundheitsmarketing

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum/zur "Gepr. Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) können Sie die zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA / AEVO-Prüfung) ablegen. Diese besteht aus einer praktischen Prüfung. Vom schriftlichen Teil der Prüfung sind Sie dann befreit.

Technische Voraussetzungen

  • PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)/li}
  • mindestens Microsoft Windows 10 oder macOS 11 oder Android 10 oder iOS 11 oder iPadOS 13
  • Webcam (dringend empfohlen)
  • Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
  • Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und1 Mbps im Upload, Geschwindigkeitstest: https://www.google.com/search?q=speedtest

Hinweis

Das Webinar wird über die E-Learningplattform didaris.com bereitgestellt. Zur Einrichtung des User-Accounts und Zusendung von Lehrgangsunterlagen übermitteln wir Name, Anschrift, Email-Adresse der Teilnehmer an didaris.com. In diesem Zusammenhang wird auch die Telefonnummer zur Klärung der technischen Fragen übermittelt.Der Kurs findet komplett live online statt. Falls Sie mal einen Termin verpassen, ist das normalerweise kein Problem. Alle Kurstermine stehen als Aufzeichnung bis sechs Monate nach dem Kursende zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Aufzeichnungen keine Live-Teilnahme ersetzen können. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Termine live teilnehmen sollten, um den gewünschen Lernerfolg zu erzielen. Dieser Kurs eignet sich deshalb didaktisch nicht als Selbstlernprodukt. Falls eine Förderstelle Ihnen einen Zuschuss zum Kurs zugesichert hat, kann es sein, dass Sie eine Mindestquote zur Live-Anwesenheit einhalten müssen, um den Zuschuss zu erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die Stelle, bei der Sie die Förderung beantragt haben. Vormittagsblock zur Prüfungsvorbereitung, Montag bis Freitag: 06.10.2025 bis 10.10.2025 von 08:30 bis 15:30 Uhr (8 UStd., 60 min Pause)

Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.

Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

Verordnung

An der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • ohne Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
  • Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr, Änderungen vorbehalten.

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