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Impressum

Gepr. IT-Projektleiter*in IHK

förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung Geprüfte/-IT-Projektleiter/-in vermittelt eine umfassende Qualifikation für die Tätigkeit im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie in Wirtschaft und Verwaltung mit einem bundesweit anerkannten Abschluss. Der Absolvent erwirbt praxisorientierte Grundlagen aus Personalmanagement und Führungstechniken, um in seinem Aufgabenbereich eine Führungsrolle übernehmen zu können. Der Geprüfte IT-Projektleiter begleitet in der Projekt- und Linienorganisation selbstständig und eigenverantwortlich Projekte, wie die Durchführung der Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, im fachübergreifenden Teil in vereinfachter Form die Ausbilder-Eignungsprüfung abzulegen.

Dieses Weiterbildungsangebot findet im Präsenzlernen statt. Vereinzelt werden Lerninhalte mittels Live Online Training (Webinar) gelehrt. Der Dozent wird dann die Lerninhalte interaktiv online vermitteln und ist jederzeit präsent.

Ihr Abschluss:

IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r IT-Projektleiter/-in

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  • Heilbronn Anfahrt

    noch Plätze frei
    Lehrgangs-Nr.:
    48542H
    Dozenten:
    IHK-Dozententeam
    Dauer:
    ca. 630 UStd.
    Online-Anteil:
    ca. 25 %
    Zeiten:
    Sa. 08:00-15:30 I wöchentlich abends 18:00-21:15 I anteilig online I max.12 Blocktage/Jahr

     5.700,–

    Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

    zzgl. Literaturkosten € 300,–

    zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 955,–
    zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–

    Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK

    Anmelden

förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

Inhalt:

Mitarbeiterführung und Personalmanagement

  • Personalplanung und -auswahl
  • Personalbedarfsermittlung, Personalauswahlgespräche
  • Arbeits- und Ausbildungsverträge

Mitarbeiter- und Teamführung

  • Mitarbeiterbeurteilung, Führungsmethoden und -techniken
  • Motivieren von Mitarbeitern, fördern beruflicher Entwicklung
  • Methoden zur Lösung betrieblicher Konflikte

Personalentwicklung

  • Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs
  • Methoden der Unterweisung/Coaching

Arbeitsrecht

  • Betriebsverfassungs- und Berufsausbildungsgesetz
  • Tarifrecht - Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitszeitordnungen
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht

Profilspezifische IT-Fachaufgaben

Projektanbahnung

  • Zielgerechtes Strukturieren von Beratungsgesprächen
  • Erkennen/strukturieren des benötigten Informationsbedarfs
  • Strukturieren von Angeboten und Projektablaufplänen
  • Erkennen und bewerten von Risiken
  • Beachten der Bestimmungen zur Vertragsgestaltung

Projektorganisation- und Durchführung

  • Festlegen der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Rekrutieren des Projektpersonals
  • Auswählen der Arbeitsmittel
  • Festlegen von Standards/Konventionen
  • Durchführen der Qualitätssicherung

Projektmarketing

  • Aufbereiten und strukturieren von Sachverhalten
  • Vorbereiten und durchführen von Präsentationen
  • Konfliktlösungsstrategien
  • Vermarkten des Projektes

Betriebliche IT-Prozesse

  • Vorbereitung auf die Projektarbeit und Fachgespräch

Fachenglisch

  • Unterrichtseinheiten Fachenglisch

Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.

Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

Verordnung

An der Fortbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
  • Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der Vereinbarung über die Spezialistenprofile im Rahmen des Verfahrens zur Ordnung der IT-Weiterbildung vom 14. Februar 2002 oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.

↑ Termine und Anmeldung